Reisen
Urteil: Bahnhofsbetreiber müssen aktiv über Verspätungen informieren
Dies müsse an allen Bahnhöfen und Stationen geschehen. Ein Verweis auf eine Service-Hotline reiche nicht aus. Fahrgäste müssten direkt unterrichtet und nicht nur auf Informationsmöglichkeiten hingewiesen werden. Wo eine "aktive" Information technisch nicht möglich sei, müsse nachgerüstet werden. Gegen das Urteil kann noch beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt werden.
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