Auto/Motor
Ministerien einigen sich auf Eckpunkte für Elektromobilitätsgesetz
GDN -
Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium haben sich auf Eckpunkte für ein Elektromobilitätsgesetz verständigt. Darin wird erstmals festgelegt, welche Art von Fahrzeugen künftig als Elektroautos gelten und deshalb Vorteile erhalten: "Neben reinen Elektrofahrzeugen wollen wir auch die besonders alltagstauglichen Plug-In-Hybride privilegieren — sofern sie einen echten Umweltvorteil aufweisen", bestätigte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) dem "Handelsblatt" (Freitagsausgabe).
"Voraussetzung dafür ist, dass ihre elektrische Reichweite groß genug ist, um Alltagsfahrten emissionsfrei zu bewältigen." Eine Plakette sollen Modelle erhalten, die entweder maximal 50 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ausstoßen oder aber mindestens 30 Kilometer rein elektrisch fahren können. Den Entwurf des Elektromobilitätsgesetzes müssen die Minister noch abzeichnen. Die deutschen Hersteller wollen in diesem Jahr 16 Modelle auf den Markt bringen. "Bis zum Jahr 2017 werden fast alle Plug-In-Hybride umfasst sein", sagte Hendricks. Ab 2018 sollen dann verschärfte Anforderungen gelten. Dann muss ein Fahrzeug 40 statt 30 Kilometer elektrisch fahren können. "Damit geben wir den Herstellern genügend Zeit, noch bessere Batterien zu entwickeln", sagte die Ministerin. Halter von Elektro-Fahrzeugen mit Plakette sollen im Straßenverkehr profitieren. In einer ersten Stufe sollen die Fahrer Busspuren mitbenutzen dürfen und Sonder-Parkplätze nutzen können. In einem zweiten Schritt will der Bund Details wie Haftungsfragen oder Regeln zum Aufbau von Ladesäulen festlegen.
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