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EU-Gutachter: Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig

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(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof verstößt die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechtecharta der EU. Das geht aus dem Rechtsgutachten von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón hervor, das am Donnerstag in Luxemburg veröffentlicht wurde. Das Urteil des Gerichts soll zwar erst Anfang des kommenden Jahres fallen.
Allerdings folgen die Richter häufig den Gutachten der Generalanwälte. Gemäß einer EU-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten der Union ein Gesetz verabschieden, das eine sechsmonatige Speicherung der Telefon- und Internet-Daten durch die Provider vorsieht. Laut dem Generalanwalt ist der Zugriff auf die sensiblen Daten in der Richtlinie nicht klar geregelt. Zudem müsse die Verwendung der Daten an klare Regeln geknüpft sein, heißt es in dem Gutachten.
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