Technik
Bericht: BND hört bei deutschen Providern mit
GDN -
Der Bundesnachrichtendienst (BND) lässt sich offenbar seit mindestens zwei Jahren das Anzapfen von Kommunikationsleitungen deutscher Internetprovider genehmigen. Eine entsprechende Anordnung zur "Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" schickte der Geheimdienst, der für die Aufklärung im Ausland zuständig ist, an den Verband der deutschen Internetwirtschaft, berichtet der "Spiegel".
Das vertrauliche dreiseitige Schreiben zur strategischen Fernmeldeaufklärung ist von Bundeskanzleramt und Bundesinnenministerium abgezeichnet. Darin führt der BND 25 Internet-Service-Provider auf, von deren Leitungen er am Datenknotenpunkt De-Cix in Frankfurt einige anzapft. Neben Netzwerken aus dem Ausland hat der BND auch die Verbindungen zu sechs deutschen Firmen aufgelistet. Nach Einschätzung von Experten läuft über diese Leitungen fast ausschließlich innerdeutscher Datenverkehr. Zwar dürfen die deutschen Geheimdienste in Einzelfällen auch Deutsche abhören. Bei der massenhaften, strategischen Fernmeldeaufklärung – wie im Fall der Anordnung – sind deutsche Telefonate und E-Mails jedoch grundsätzlich tabu. Die Spähangriffe des BND richten sich vornehmlich gegen Länder oder Regionen wie Russland, Zentralasien, den Nahen Osten und Nordafrika. Dort ansässige Provider sind ebenfalls gelistet. Der BND kopiert den Datenstrom und wertet ihn mit Schlagworten zu Themen wie Terrorismus oder Proliferation aus. E-Mails und Telefonate von Deutschen sind nach Angaben des Dienstes nicht darunter. Zu den Einzelheiten der Lauschangriffe wollte sich der BND nicht äußern. Alle Maßnahmen entsprächen jedoch den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Doch die Formalitäten handhabt der BND offenbar lax, berichtet der "Spiegel" weiter. Immer wieder trafen die vierteljährlichen Abhöranordnungen verspätet beim Internetverband ein. Der drohte im vergangenen Quartal sogar damit, die Abhörleitungen zu kappen, weil die Papiere um Wochen verspätet waren.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.