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Kühlspeed Trade and Transport, Westerkappeln/Velpe

Steuerstrafverfahren eingeleitet

GDN - Gegen die Spedition Kühlspeed Trade and Transport GmbH & Co. KG wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Dies bestätigte auf Anfrage, das Hauptzollamt Essen, Geschäftsstelle Münster. Grund ist die Betankung von Kühlaufliegern mit Heizöl im benachbarten Belgien.
Die erst Anfang Juni 2012 gegründete Kühlspeed Trade and Transport GmbH & Co KG (eingetragen im Handelsregister AG Steinfurt; HRA 6339), vertreten durch ihren Geschäftsführer Mario W. mit Sitz in Westerkappeln/Velpe nötigt mutmaßlich festangestellte Fahrer. Sie sollen Heizöl im benachbarten Belgien tanken anstatt des nur zulässigen Diesel. Der Redaktion vorliegende schriftliche Arbeitsanweisungen an das Fahrpersonal untermalen diesen Verdacht. Der 54 jährige Geschäftsführer Mario W. war zu einer Stellungnahme der Vorwürfe nicht bereit.
Die Kühlspeed Trade and Transport, eine klassische Kühlspedition, befördert Kühlgut (Salat, Fleisch, Fisch, Brot usw.). Schwerpunktmäßig nach England und zurück nach Deutschland. Die etwa 12 Auflieger sind jeweils mit einem Kühlaggregat ausgestattet, diese werden über Dieselmotoren betrieben. Jeder dieser Auflieger verfügt ebenfalls über einen Tank, welcher unabhängig von dem des Zugfahrzeuges am Auflieger angebracht ist.
Eben genau diese Tanks sollen mit Heizöl statt mit Diesel betankt worden sein. Nach Auskunft des Hauptzollamtes Osnabrück, Zitat: “Eine Verwendung von gekennzeichneten Energieerzeugnissen (Heizöl) als Kraftstoff ist gem. §46 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 (EnergieStV) nur dann zulässig, wenn in dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist eine solche Verwendung erlaubt ist. In Deutschland ist das nicht der Fall. “¦eine Zuwiederhandlung hat strafrechtliche Konsequenzen“¦zur Folge.“ Besondere Bedeutung hat hier wohl die vom Gesetzgeber gewollte Definition: Fahrzeug, und nicht Kraftfahrzeug.
In der durch Herrn Mario M. ausgegebene Arbeitsanweisung vom 05.07.2012 wird den Mitarbeitern folgende klare Arbeitsanweisung erteilt: Zitat: ““¦..betanken Sie das Kühlaggregat (nicht die SZM) mit rotem Diesel (Heizöl) in Belgien. Vermeiden Sie bitte, wenn möglich, die Betankung in Deutschland. ...all dies ist zwingend erforderlich, um Probleme mit dem Home Office in England zu vermeiden.“ Das Home Office in England (Innenministerium) sieht diese Art der Betankung jedoch genauso wie die deutsche Judikative. Nämlich illegal.
Nur: Was drängt einen Unternehmer in die Illegalität? Mit welchem Recht darf ein Unternehmer seine Angestellten zu einer Straftat nötigen? Im dem hier berichteten Fall stellt sich weiter die Frage: Ist der Geschäftsführer überhaupt in der Lage ein Unternehmen nach kaufmännischen grundsätzen zu führen? Die Kühlspeed Trade and Transport ist gerade mal seit fünf Monaten ins Handelsregister eingetragen, und hat bereits jetzt erhebliche Strafrechtliche Folgen zu erwarten. Ist das hier eventuell eine neue Masche. Wir werden sehen...
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