Technik

Datenschützer sieht auch deutsche Onlineshopper als NSA-Opfer

GDN - Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar befürchtet, dass auch Onlinekäufer in Deutschland von den Daten-Sammelaktionen amerikanischer Geheimdienste betroffen sind. Angesichts der NSA-Enthüllungen könne es "als sicher gelten, dass die von Unternehmen erhobenen Daten und Profile auch bei staatlichen Stellen landen oder von diesen zumindest abgerufen werden können", sagte Schaar der "Welt".
Millionen Deutsche geben jeden Tag Unmengen eigener Daten im Netz preis, wenn sie etwa bei Amazon, Zalando, Ebay oder anderen Onlinehändlern einkaufen. "Dass Daten gesammelt werden, auch wenn dies nicht erlaubt ist, stellen wir immer wieder fest. Die Kapazitäten und Befugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden sind aber beschränkt, so dass die Durchsetzung der entsprechenden Bestimmungen auf Grenzen stößt", erklärte Schaar. Das gelte insbesondere für Dienste, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben. Schaar kritisierte zudem, dass die Bundesregierung europäische Schutzregeln für Online-Shopper nur unzureichend anwende, etwa bei den sogenannten Tracking Cookies. Diese Cookies "merken" sich, auf welchen Internetseiten der Nutzer unterwegs war. Inzwischen gibt es die europäische "e-privacy-Richtlinie", nach der solche Cookies zum Erstellen eines Nutzerprofils nur dann erlaubt sind, wenn der User dem zuvor zugestimmt hat. "Deutschland hat die Richtlinie leider nicht umgesetzt", kritisiert Schaar, der Mitglied der Grünen ist, "die EU-Kommission prüft derzeit, ob die Bundesregierung an diesem Punkt nachbessern muss." Er fordert die Einführung eines Qualitätssiegels für Onlineshops, das Kunden einen ernst zu nehmenden Sicherheitsstandard für ihre Daten garantieren würde: "Qualitätsmerkmale im Onlinehandel einzuführen und Qualitätssiegel auch für den Datenschutz festzulegen, wäre schon sehr wünschenswert. Ich könnte als Verbraucher etwas ruhiger schlafen, wenn ich bei einem Unternehmen bestellen würde, das ein solches Qualitätssiegel hat", sagte Schaar.
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