Kultur
“Testament“ - “Titans of Creation“: “Code of Hammurabi“
Aktueller Release 2020
Symbolbild für Jurisdiktion (Quelle: Pixabay)
Zunächst aber verlinkt der Verfasser auf ein über Youtube aufrufbares Audio-File dieses Musikwerkes:
https://www.youtube.com/watch?v=u12MUjmZo4c
Näher eingegangen soll unter kulturellen Aspekten auf den dortigen 10ten Song mit dem Titel “Code of Hammurabi“, der zwischen Minute 48:21 recorded ist. Hierzu setzt der Verfasser das nachfolgende Deeplink zum direkten Aufruf dieser Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=cXa7PR--E_8
https://www.youtube.com/watch?v=u12MUjmZo4c
Näher eingegangen soll unter kulturellen Aspekten auf den dortigen 10ten Song mit dem Titel “Code of Hammurabi“, der zwischen Minute 48:21 recorded ist. Hierzu setzt der Verfasser das nachfolgende Deeplink zum direkten Aufruf dieser Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=cXa7PR--E_8
Bei diesem Gestzt der Spiegelbildlichkeit im Negativen, wie auch im Positiven handelt es sich um eine der ältesten überlieferten kodifizierten Rechtsquellen der Menschheit, welche später auch die Thora und das alt-römische “Ius Talionis“ prägte. Im Novemver 1993 hat der Verfasser hierzu eine Vorlesung an der LMU in München besucht, welche der auch für Rechtsgeschichte lehrbefugte dortige Jura-Professor Bernd Schünemann gehalten hat: Und für das gerechteste Recht befunden.
Zur Vertiefung verlinkt der Verfasser einen Wikipedia-Beitrag zur Geschichte, dem Ursprung und dem Inhalt dieses Rechts; sowie zu dessen Relevanz in der Gegenwart. Etwa der völkerrechtliche Universal-Grundsatz der “Ggenseitigkeit“ kann hierauf zurück geführt werden. Wie der “Codex Hammurapi“ (vom Verfasser seit jeher gebrauchte Titulierung) auch die (wohl) ersten völkerrechtlichen Kodifizierungen der Menschheitsgeschichte enthalten hat bzw. haben dürfte.
https://en.wikipedia.org/wiki/Code_of_Hammurabi
Der Verfasser erlaubt sich eine Lektüre zu empfehlen.
https://en.wikipedia.org/wiki/Code_of_Hammurabi
Der Verfasser erlaubt sich eine Lektüre zu empfehlen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.