Vermischtes
Bildungsurlaub ist ein Arbeitnehmerrecht
Bildungsurlaub in Niedersachsen
Weiterbildung in Niedersachsen (Quelle: Hartmut Butt)
GDN -
Weiterbildung ist wichtig und wird zukünftig noch wichtiger werden. Dieser Einschätzung wird in Niedersachsen seit Jahren Rechnung getragen. Es gibt ein breit gefächertes Bildungsurlaubs-Angebot für Arbeitnehmer, welches sie während der Arbeitszeit wahrnehmen können.
In den Genuss von Bildungsurlaub kann jeder Arbeitnehmer kommen, dessen Arbeitsplatz sich in Niedersachsen befindet. Voraussetzung ist lediglich, dass das Arbeitsverhältnis schon mindestens ein halbes Jahr besteht. Der Anspruch beträgt fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr.
Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber so früh wie möglich über den Termin des Bildungsurlaubs informieren. Mindestens vier Wochen vorher ist eine schriftliche Information an den Arbeitgeber laut niedersächsischem Bildungsurlaubsgesetz vorgeschrieben.
Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber so früh wie möglich über den Termin des Bildungsurlaubs informieren. Mindestens vier Wochen vorher ist eine schriftliche Information an den Arbeitgeber laut niedersächsischem Bildungsurlaubsgesetz vorgeschrieben.
Die Bildungsträger schicken dem Arbeitnehmer eine dafür vorgesehene Anmeldebescheinigung zu. Wichtig: Die Bildungs-Veranstaltung muss aus minimal drei zusammenhängenden Tagen bestehen.
Der Arbeitgeber kann den Wunsch auf Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn betriebliche oder dienstliche Gründe entgegenstehen. Auf das Thema hat er keinen Einfluss. In Niedersachsen wird beispielsweise die allgemeine, politische und berufliche Bildung und die Ausbildung im Ehrenamt anerkannt.
Der Arbeitgeber kann den Wunsch auf Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn betriebliche oder dienstliche Gründe entgegenstehen. Auf das Thema hat er keinen Einfluss. In Niedersachsen wird beispielsweise die allgemeine, politische und berufliche Bildung und die Ausbildung im Ehrenamt anerkannt.
Geschieht die Ablehnung nicht spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich, so gilt der Bildungsurlaub als genehmigt. Die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung ist dem Arbeitgeber nachzuweisen. Vom Bildungsträger erhält der Arbeitnehmer eine entsprechende Bescheinigung ausgehändigt - meistens mit der Rechnung, die der Teilnehmer zu zahlen hat.
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