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Ministerpräsident tritt Rechtsstaat mit Füßen

Missachtung eines Gerichts-Beschlusses


Autorität Justiz (Quelle: Pixabay)
Werteordnung Grundgesetz
(Quelle: Pixabay)
GDN - Laut einer Meldung des juristischen Newsdienstes “beck-aktuell Newsletter“ von gestern widersetzt sich der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis90/DieGrünen) einer einstweiligen Anordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Hintergrund ist ein Verwaltungsrechtsstreit um Fahrverbote für Euro-5-Diesel, welchen sich dieser Ministerpräsident zu widersetzen scheint. In soweit wurde offenbar auf Antrag des Verfahrensgegners eine einstweilige Anordnung nach dem Paragraf 123 der Verwaltungsgerichtsordnung erlassen: Wobei dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch dessen Ministerpräsidenten Kretschmann, eben vorläufig - jedoch sofort vollstreckbar - auferlegt wurde: Ein solches Verbot unverzüglich zu erlassen. Hier soll nicht interessieren, welche Verbote im KFZ-Bereich es gibt, geben sol oder auch muss, oder eben nicht:
Sondern die Grundsatzfrage erörtert werden, ob sich die Exekutivspitze unter krasser Missachtung der Gewaltenteilung, der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit über gerichtliche Entscheidungen hinwegsetzen darf. Das ist eine Grundsatzfrage - in einem Rechtsstaat. Wobei diese verfassungsrechtlichen Postulate Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung sind. Jedwede staatliche Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden. Ausnahmslos! Und nach der Verwaltungsgerichtsordnung ist eine einstweilige - trotz ihres prinzipiell vorläufigen Charakters - sofort vollstreckbar: Und muss daher von der durch sie gebundenen Stelle auch sofort umgesetzt werden.
Der betreffende Ministerpräsident Kretschmann meint nun aber, dass er diesen Gerichtsbeschluss - offen! - missachten könne: Weil er einen Widerspruch als Rechtsmittel hiergegen einlegen wolle - wobei der betreffende Beschluss in der Rechtsmittelinstanz aufgehoben werden könne. Hierzu der nachfolgend verlinkte n-tv-Bericht:

https://www.n-tv.de/regionales/baden-wuerttemberg/Kretschmann-will-Zwangsgeld-Beschluss-nicht-akzeptieren-article20997056.html
Für einen fachkundigen Betrachter ist das als ein ungeheuerlicher Vorgang zu bewerten - welcher auf geradezu historische Art und Weise dem Rechtsstaat Hohn spricht. Es spielt keine Rolle welcher Partei dieser Herr angehört oder welche Ziele er mit welchen Motiven verfolgt: Er hat die sein Exekutivhandeln per Verfassungsorganisationsrecht zu überwachenden Entscheidungen der unabhängigen Justiz - im Rahmen des Verfahrensrechts - zu befolgen. Wie alle anderen auch. Da gibt es null zu diskutieren.
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