Lokales
Rekordeinnahmen bei Grunderwerbsteuer in Mitteldeutschland
Im vergangenen Jahr haben Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen demnach zusammen rund 724 Millionen Euro aus der Grunderwerbsteuer eingenommen. Damit sind die Einnahmen aus der Steuer 2018 im Vergleich zum Vorjahr um etwa zehn Prozent gestiegen. Kritiker sehen die Steuer als Zusatzbelastung für Bauwillige. Die Grunderwerbssteuer wird beim Kauf von Grundstücken erhoben und beschert den Finanzämtern nahezu konstant steigende Einnahmen. In Sachsen bezahlten Immobilienkäufer 2018 insgesamt etwa 338 Millionen Euro Grunderwerbsteuer - das sind 37 Prozent mehr als noch 2014. In Sachsen-Anhalt sind die Einnahmen seit 2014 um fast 60 Prozent auf zuletzt 187 Millionen Euro gestiegen. In Thüringen beträgt der Anstieg in den vergangenen fünf Jahren sogar rund 84 Prozent - auf knapp 200 Millionen Euro. Die erhöhten Einnahmen haben mehrere Gründe. Nach Angaben des Immobilienwissenschaftlers Stefan Kofner können sie sowohl auf gestiegene Immobilien- und Grundstücksverkäufe als auch auf höhere beim Verkauf erzielte Preise zurückgeführt werden. "Die Immobilienpreise sind vor allem im urbanen Raum kräftig gestiegen, zum Beispiel in Dresden, Leipzig, Jena, Weimar und Erfurt", sagte der Professor für Immobilienwirtschaft an der Hochschule Zittau-Görlitz dem MDR-Magazin. Dazu komme, dass die Steuer in Thüringen im Jahr 2017 von 5 Prozent auf 6,5 Prozent erhöht wurde. Die Höhe der Grunderwerbsteuer kann seit der Föderalismusreform 2006 von den Ländern selbst festgelegt werden - vorher lag sie bundesweit einheitlich bei 3,5 Prozent. Thüringen erhebt mit Schleswig-Holstein, dem Saarland, NRW und Brandenburg bundesweit die höchste Steuer (6,5 Prozent). Sachsen-Anhalt berechnet 5 Prozent Grunderwerbsteuer. In Sachsen beträgt sie seit jeher 3,5 Prozent.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.