Auto/Motor
EU-Kommission rügt langsamen Ladesäulen-Ausbau in Deutschland
GDN -
Die EU-Kommission erhöht den Druck auf Deutschland, ein Netz von Ladesäulen und Tankstellen für alternative Kraftstoffe aufzubauen. Weil Brüssel mit den bisherigen Maßnahmen unzufrieden ist, hat die Kommission nun die zweite Stufe eines sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet, berichtet die "Welt" (Donnerstagsausgabe).
Brüssel rügt damit die aus Sicht der Kommission unvollständige Umsetzung der Richtlinie zum Aufbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID, 2014/94/EU). Die Kommission hatte im Juni vergangenen Jahres ein erstes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Fortschritte seither stellen die Kommission offenbar nicht zufrieden. Die Bundesregierung hat nun erneut die Chance zu einer Stellungnahme. Mit dem jetzt eingeleiteten Schritt fordert die EU Deutschland "nachdrücklich dazu auf", die europäischen Vorschriften über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe vollständig umzusetzen. Die Kommission stört, dass die Infrastruktur, die hierzulande aufgebaut wird, für Autofahrer aus anderen Mitgliedsstaaten nicht immer nutzbar ist. Denn damit deren Batterieautos oder Fahrzeuge mit Gasantrieb betankt oder geladen werden könnten, müssen technische Spezifikationen und Standards festgelegt werden. Und dafür hat nach Ansicht von Brüssel das Verkehrsministerium nicht in ausreichendem Maße gesorgt. Der Kommission fehlen "technische Spezifikationen für landseitige Stromversorgung und Wasserstofftankstellen gemäß europäischen Normen". Außerdem mangele es an der "Bereitstellung von Informationen über die Verträglichkeit von Kraftstoffen und Fahrzeugen gemäß europäischen Normen". Im Bundesverkehrsministerium sieht man der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gelassen entgegen. Der Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe einschließlich des Hochlaufs der Elektromobilität sei durch das Vertragsverletzungsverfahren nicht gefährdet, heißt es. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Vertragsverletzungsverfahren zu antworten. Stellt die Reaktion die Kommission nicht zufrieden, kann sie den Fall an den Gerichtshof der EU verweisen.
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