Technik
Digitalverband: Uploadfilter sind "Angriff auf Meinungsfreiheit"
GDN -
Im Streit um Uploadfilter für Internet-Plattformen hat der Präsident des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW), Matthias Wahl, eindringlich davor gewarnt, die Reform des europäischen Urheberrechts in ihrer derzeitigen Fassung im Europaparlament zu beschließen. Das Urheberrecht sei zwar "zweifellos und unstrittig ein schützenswerter Bereich und eine Säule der fantastischen medialen Vielfalt in Deutschland" und eine europaweite Vereinheitlichung sogar ein "wichtiger und richtiger Schritt", sagte Wahl dem "Handelsblatt" (Dienstagsausgabe).
"Die aktuellen Pläne aber entbehren jeder angemessenen Verhältnismäßigkeit: Mit dem Vorhaben, Plattformbetreiber zur Kontrolle der Veröffentlichung von Inhalten durch Nutzer zu verpflichten, beschreitet die EU einen gefährlichen Irrweg und bläst zum Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit im Netz." Wahl bemängelte, dass die nun geplante Regelung vorsehe, dass Plattformbetreiber für den Upload urheberrechtsverletzender Inhalte durch ihre Nutzer haftbar gemacht werden sollen. Dadurch sei der Einsatz einer technischen Barriere, also eines Uploadfilters, aus Sicht der Betreiber alternativlos. "Eine vorauseilende Selbstzensur also, im Prinzip das, was der Europäer nur zu gerne beispielsweise dem chinesischen Regime mit erhobenem Zeigefinger vorwirft", sagte der BVDW-Präsident. "Dieser Entgleisung müssen und werden wir uns mit aller Kraft entgegenstellen." Denn die Auswirkungen gingen weit über die digitale Wirtschaft hinaus. "Diese Urheberrechtsreform rüttelt an den Prinzipien des Internets und der europäischen Gesellschaft." Wahl rief die Europaabgeordneten auf, die Reform bei der angestrebten Abstimmung Ende März zu stoppen. Die Mehrheit der EU-Parlamentarier habe im vergangenen Jahr schon einmal gegen die Urheberrechtsreform gestimmt – vor allem wegen des in Artikel 13 enthaltenen Uploadfilters. "Wir appellieren an die Abgeordneten, sich nicht blenden zu lassen durch die Umformulierungen durch einen neuen Entwurf, der sich im Prinzip kaum unterscheidet von der ursprünglichen Fassung", so Wahl. Diese Entscheidung sei wegweisender als sie auf den ersten Blick wirken möge. "Als höchstes Gut und wichtigste Säule der europäischen Staatengemeinschaft muss das Grundrecht auf Meinungsfreiheit immer an höchster Stelle stehen."
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