Auto/Motor
BGH wertet Diesel-Abschalteinrichtungen als Sachmangel
Ein Verhandlungstermin wegen eines Vergleichs mit dem klagenden Autokäufer, der für den 27. Februar geplant war, wurde aufgehoben. Geklagt hatte ein VW-Kunde gegen einen Autohändler. Der BGH wies in dem Beschluss darauf hin, dass "bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte". Zur Begründung hieß es, dass "die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde besteht und es damit an der Eignung der Sache für die gewöhnliche Verwendung (Nutzung im Straßenverkehr) fehlen dürfte", teilte der BGH weiter mit. Mit dem Urteil des BGH wird die Position von Volkswagen-Kunden in den Klageverfahren gestärkt.
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