Auto/Motor
Städtetag und ADAC lehnen Pläne zur Überwachung von Diesel-Pkw ab
GDN -
Der Städtetag und der ADAC lehnen die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geplante automatische Erfassung von Autokennzeichen für die Kontrolle von Diesel-Fahrverboten ab. Das geht aus Stellungnahmen der beiden Verbände für eine Bundestagsanhörung am Mittwoch hervor, über die das "Handelsblatt" berichtet.
In der Anhörung geht es um einen Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. "Dauerhaft Erfassungssäulen und Kameras im Straßenraum aufzustellen, stehen die Städte kritisch gegenüber", heißt es in der Stellungnahme des Städtetags. So lasse sich etwa die bei der Erhebung der Lkw-Maut eingesetzte Technik nicht eins zu eins übertragen. Zweifel äußerte der kommunale Spitzenverband auch an den Plänen, den Länderbehörden Zugriff auf Daten des Zentralen Fahrzeugregisters beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) zu gewähren, um über Nummernschilder "effektiv" zu kontrollieren, wer einfahren darf. So fehle den Behörden und der Polizei bisher jegliche Technik für eine automatische Fahrzeugerfassung. Außerdem erfasse das Fahrzeugregister Daten zur Euro-Klasse, aber nicht zu Nachrüstungen. "Daten über Nachrüstung müssten erst erhoben und in ein Register eingetragen werden, sonst würden nachgerüstete Fahrzeuge durch den Datenabgleich nicht von Fahrverboten ausgenommen", warnt der Städtetag. Auch der ADAC meldete "erhebliche Bedenken" an der geplanten Überwachung der Fahrverbote an. So könnten im Fahrzeugregister derzeit nur die Emissionsklassen inländischer Pkw abgefragt werden. Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung seien dort ohnehin nicht erfasst. Der Autoclub gab in seiner Stellungnahme zudem zu bedenken, dass sich das Abgasverhalten eines Fahrzeugs durch Soft- oder Hardwareänderungen verbessern könne. Solche Fälle müssten dann im Fahrzeugregister erfasst werden. Dasselbe gelte für Anwohner, Lieferverkehre oder Behördenfahrzeuge mit fahrzeugbezogenen Ausnahmegenehmigungen. Vor einer Datenabfrage beim KBA müsse daher ein "Abgleich mit einer kommunalen Positivliste" erfolgen, weil sich Personen mit einer Ausnahmegenehmigung sonst dem Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit ausgesetzt sähen.
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