Technik
CSU will Strafmaß für Hacker deutlich erhöhen
GDN -
Die CSU will als Konsequenz aus dem jüngst bekannt gewordenen Datendiebstahl von mehr als 1.000 Politikern und Prominenten "zeitnah" gesetzliche Verschärfungen durchsetzen. Der innen- und rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Ullrich (CSU), knüpft hierbei an einen Gesetzentwurf des Bundesrats an, der seit Frühjahr 2018 dem Bundestag und der Bundesregierung vorliegt: Die darin vorgeschlagene Einführung eines neuen Straftatbestands "digitaler Hausfriedensbruch" werde die bestehenden strafrechtlichen Vorschriften zum Datenschutz erweitern, sagte Ullrich dem "Handelsblatt" (Freitagsausgabe).
"Er wäre eine sinnvolle und vor dem Hintergrund von Hackerangriffen auch notwendige Ergänzung", so der CSU-Politiker weiter. Eine zeitnahe Umsetzung der Gesetzesinitiative der Länder sei angebracht. Nach aktueller Rechtslage muss jemand, der sich unbefugt Zugang zu Daten verschafft, die nicht für ihn bestimmt und besonders gesichert sind, mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Das gleiche Strafmaß gilt für Datenhehlerei. Nach dem Gesetzentwurf der Länder soll ins Strafgesetzbuch der Paragraf 202e ("Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme") neu eingefügt werden. Damit wären Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich. In besonders schweren Fällen sollen es bis zu zehn Jahre sein. IT-Systeme seien genauso schutzwürdig wie das Hausrecht oder das Nutzungsrecht eines Fahrzeugs, heißt es in der Gesetzesbegründung. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty, zeigte sich zwar grundsätzlich offen für Strafverschärfungen. Er kritisierte aber den Zeitpunkt der Forderung. "Die jetzige Diskussion um diese Initiative soll nur davon ablenken, dass der Bundesinnenminister (Horst Seehofer) seine Behörden nicht im Griff hat", sagte Kutschaty dem "Handelsblatt". Denn bis heute könne ihm niemand nachvollziehbar erklären, wie es der Cybersicherheitsbehörde BSI und den Ermittlungsbehörden trotz vieler Strafanzeigen der Geschädigten habe entgehen können, was da bei dem jüngsten Datendiebstahl abgelaufen sei. "Was nutzt die Diskussion über die Einführung neuer Straftatbestände, wenn der Bundesinnenminister schon mit der jetzigen Rechtslage gnadenlos überfordert ist", so der SPD-Politiker weiter.
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