Vermischtes

Ex-Verfassungsrichter kritisiert Kretzschmar-Äußerungen

GDN - Nach Äußerungen des früheren Handball-Nationalspielers Stefan Kretzschmar ist eine Debatte um Meinungsfreiheit in Deutschland entbrannt. "Die Meinungsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte unserer Verfassung und ich sehe sie nicht in Gefahr. Was Herr Kretzschmar da sagt, halte ich für eine grobe Verzerrung der tatsächlichen Gegebenheiten", sagte der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier der "Bild" (Dienstagausgabe).
Auch der Liedermacher Wolf Biermann äußerte Kritik an Kretzschmar: "Die Lüge dieses genialen Handballers ist ein Eigentor." Der Psychologe und Islam-Kritiker Ahmad Mansour ergänzte: "Natürlich haben wir Meinungsfreiheit. Aber aus Angst, die Rechten zu stärken, sind in jüngster Zeit Tabus entstanden bei Themen wie etwa Islam oder Integration, die es schwer machen, offen und sachlich zu diskutieren." Dagegen betonte Schlager-Sänger Heino, er habe seinem Leben immer Seine Meinung gesagt, wenn er gefragt wurde. "Und das ist auch heute noch so. Natürlich bin ich oft angefeindet worden, aber wirklichen Schaden habe ich nie genommen", sagte er. Schauspieler Til Schweiger gab Kretzschmar Recht: "Stefan hat total Recht. Wenn man populäre Meinungen vertritt, dann kriegt man sofort die Populisten-Keule. Wenn man einen Aufruf für eine Familie von einem gefallenen Soldaten postet und Geld sammelt, dann kriegt man Stress von der Linken. Und, wenn du sagst, du musst Flüchtlingen helfen, kriegst du Stress von der Rechten." Stefan Kretzschmar hatte in einem Interview mit dem Portal T-Online beklagt: "Wir haben keine Meinungsfreiheit im eigentlichen Sinne." Nur noch "Mainstreampolitische Meinung" sei gefragt. Doch wer sich "gesellschaftskritisch oder regierungskritisch" äußere, der bekomme "sofort jedes Wort vorgeworfen".
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.