Kultur

Islamische Dachverbände sind als Religionsgemeinschaften anzuerkennen

Kultushoheit über Religionsunterricht


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Wisuschil - Media & Law - Durch Beschluss vom 20. Dezember 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 6 B 94 18 entschieden, dass islamische Dachverbände den Status von Religionsgemeinschaften haben können: Und damit grundsätzlich die Kultushoheit für islamischen Religionsunterricht genießen.
Dies hat das juristische Informationsportal “beck-online Nachrichten“ heute durch die nachfolgend verlinkte Meldung verbreitet:

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bverwg-eigenschaft-islamischer-dachverbaende-als-religionsgemeinschaft-bedarf-weiterer-aufklaerung

Demzufolge hat sich das Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes NRW nun abermals mit den entsprechenden Klagen zweier islamischer Dachverbände gemäß den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts zu befassen. Diese haben bereits im Jahr 2005 unter dem Aktenzeichen 6 C 2.04 ein praktisch identisches Revisionsurteil in derselben Sache erstritten:
Nämlich einer Klage auf Anerkennung als islamische Religionsgemeinschaft mit der hoheitlichen Befugnis mit eigenen Lehrern und eigenen Schülern/innen auf der Grundlage eines eigenen Lehrplanes islamischen Religionsunterricht autonom erteilen zu dürfen.

Offenbar sträubt sich das Bundesland NRW hiergegen - seit wohl fast rund 20 Jahren. Anders erscheint es nur schwer erklärlich zu sein, warum quasi zwei identische Revisionsurteile in derselben Sache erforderlich geworden sind.
Wobei im aktuellen Fall eine Revision vom Oberverwaltungsgericht NRW offenbar noch nicht einmal zugelassen wurde. Das weist darauf hin, dass man dort diese wahrhaftig grundsätzlichen Rechtsfragen nicht als solche wahrhaben wollte: Was das Bundesverwaltungsgericht in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren sodann korrigieren musste. Ist das die Art und Weise, wie der Islam zu Deutschland gehört? Die Umma der Muslime/innen hat ein Anrecht darauf, dass in Deutschland endlich eingelöst wird - was ihr seit Jahrzehnten versprochen wurde: Nicht zuletzt vom Bundespräsidenten Dr. Christian Wulff - anno 2010.

Wisuschil - Media & Law
Rechtsanwalt Andreas Wisuschil
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