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EuGH-Urteil: Passkontrollen durch Busfahrer sind verboten
GDN -
Passkontrollen durch Busfahrer vor der Einreise nach Deutschland sind laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verboten. Da die Kontrollen durchgeführt würden, wenn die Reisenden zu Beginn der grenzüberschreitenden Reise in den Bus einsteigen, handele es sich um Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats, die verboten sind, da sie die gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen hätten, urteilten die Richter des EuGH in Luxemburg am Donnerstag.
Ein deutsches und ein spanisches Busreiseunternehmen, die ihren Linienverkehr nach Deutschland über die deutsch-niederländische und die deutsch-belgische Grenze betreiben, hatten vor dem EuGH geklagt, da das Bundespolizeipräsidium in Deutschland der Auffassung war, dass diese Unternehmen eine erhebliche Zahl von Drittstaatsangehörigen ohne die erforderlichen Reisedokumente nach Deutschland befördert hätten. Das Bundespolizeipräsidium hatte daraufhin im Jahr 2014 im Anschluss an eine Abmahnung Verfügungen erlassen, mit denen den Busunternehmen unter Androhung eines Zwangsgeldes untersagt wurde, Drittstaatsangehörige, die nicht im Besitz des erforderlichen Passes und Aufenthaltstitels sind, in das deutsche Hoheitsgebiet zu befördern.
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