Auto/Motor
Hamburgs Datenschützer fürchtet automatischen Kontrollen
GDN -
Hamburgs Datenschützers Johannes Caspar hat "erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken" gegen die Pläne der Bundesregierung für eine automatische Erfassung von Nummernschildern geäußert. "Die automatische Erfassung von Halter- und Fahrerdaten ohne unverzügliche Auswertung und Löschung im Nichttrefferfall greift in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung ein", sagte Caspar dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe).
"Die daneben vorgesehene, nicht näher begründete Löschungsfrist von sechs Monaten geht erheblich über die einschlägige Verjährungsgrenze von drei Monaten für Verkehrsordnungswidrigkeiten hinaus." Die Daten könnten bis zu diesem Zeitpunkt aufgehoben werden, warnte Caspar, es sei denn, die Berechtigung, den Ort zu befahren, werde "positiv festgestellt". Dies lasse ohne weitere Regelungen zur Zweckbindung zu, Daten von Autofahrern auf Vorrat zu erheben. Das aber sei "mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar", betonte der Datenschützer. "Mit diesem Ansatz ist eine umfassende automatisierte Überwachung des Straßenverkehrs nur noch wenige Schritte entfernt." Kritisch sieht Caspar in diesem Zusammenhang, dass die Fahrverbote "ohne vorherige Festlegung und Beschränkung auf besonders gefährdete Bereiche" ein weiträumiges Aufstellen von automatisierten Kennzeichenlesegeräten ermöglichten. "Es erfolgten dabei nicht nur der Abgleich des Halters und der Fahrzeugdaten, sondern auch die Erhebung eines Bildes des Fahrers", sagte. Mit der Folge, so Caspar weiter, dass die Regelung somit "unterschieds- und anlasslos alle Autofahrer und Kfz" erfasse, "die sich rechtmäßig oder rechtswidrig innerhalb von Verbotszonen bewegen". Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums, das den Gesetzentwurf aus dem Verkehrsministerium geprüft hatte, sagte zu möglichen datenschutzrechtlichen Problemen dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe): "Wichtig ist, dass nur die Daten solcher Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer über den Zeitpunkt der Kontrolle hinaus gespeichert werden, gegen die im Einzelfall der Verdacht besteht, gegen ein Fahrverbot verstoßen zu haben." Gegen sie werde dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In den konkreten Verdachtsfällen müssten die Daten gespeichert werden, betonte die Ministeriumssprecherin, um Verstöße gegen Fahrverbote auch ahnden zu können. "In allen Fällen, bei denen das Fahrzeug in die Fahrverbotszone einfahren durfte, werden die Daten nach Abgleich mit dem Fahrzeugregister sofort ohne weitere Auswertung spurenlos gelöscht." Dies entspreche den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
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