Vermischtes
Generalstaatsanwaltschaft beantragt Auslieferung von Ali B.
Grundlage ist der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Wiesbaden. Der Fall wird nun zunächst vom hessischen Justizministerium und vom Bundesamt für Justiz in Bonn geprüft und dann über das Bundesjustizministerium an das Auswärtige Amt in Berlin weitergeleitet. Dort wird dann ein Auslieferungsantrag an die irakische Botschaft gestellt. Ein Auslieferungsabkommen zwischen dem Irak und Deutschland gibt es nicht. Ali B. war am frühen Freitagmorgen von kurdischen Sicherheitskräften auf Bitten der Bundespolizei im Nordirak festgenommen worden.
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