Vermischtes

Nach der Wahl ist vor der Wahl

Betriebsrat: Konstituierende Sitzung


Wichtig für jeden Betriebsrat (Quelle: Hartmut Butt)
GDN - In einigen Betrieben sind die Betriebsratswahlen beendet, in anderen stehen sie noch bevor. Wie geht es nach der Wahl, dem Auszählen der Stimmen und der Bekanntgabe des Wahlergebnisses eigentlich weiter?
Um die Handlungsfähigkeit des Gremiums herzustellen, lädt der Wahlvorstand zur konstituierenden Sitzung ein. Die Einberufung der Sitzung muss spätestens eine Woche nach dem Tag der Betriebsratswahl erfolgen. Die Einladung muss Ort, Zeitpunkt und Tagesordnung enthalten. Die konstituierende Sitzung ist für den Betriebsrat immens wichtig, weil der Vorsitzende und Stellvertreter gewählt werden. Für die Durchführung der Wahl muss ein Wahlleiter bestimmt werden.
Als neuer Vorsitzender ist derjenige gewählt, der die einfache Mehrheit erhält. Der Betriebsratsvorsitzende oder sein Stellvertreter vertreten den Betriebsrat nach außen. Er ist in vielen Betrieben das Gesicht des Gremiums, Ansprechpartner für die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter gleichermaßen. Zusätzlich lädt er zu Betriebsrats-Sitzungen ein und leitet diese. Auch für die Leitung der Betriebsversammlungen und das Abzeichnen des Sitzungsprotokolls ist er verantwortlich. Eines ist er nicht: Vorgesetzter der weiteren Betriebsratsmitglieder.


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