Vermischtes
Todesurteil gegen deutsche Islamistin im Irak aufgehoben
GDN -
Ein irakisches Gericht hat das Todesurteil gegen eine Islamistin aus Deutschland offenbar in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Bei der Frau handele es sich um die Deutsch-Marokkanerin Lamia K. aus Mannheim, die sich der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen haben soll, berichtet die "Welt" (Online-Ausgabe).
Im Januar hatte ein Gericht in Bagdad die Deutsche zum Tode verurteilt. Aus dem Auswärtigen Amt hieß es nun, dass das ursprüngliche Todesurteil gegen Lamia K. mittlerweile in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt worden sei. Das neue Urteil sei allerdings noch nicht rechtskräftig. Die deutsche Botschaft in Bagdad betreue die Mannheimerin weiterhin konsularisch. Deutsche Sicherheitsbehörden stufen Lamia K. als radikale Islamistin ein. Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes im Herbst 2014 mit zwei Töchtern zunächst nach Syrien und dann in den Irak. Vor Ort soll sich die Mannheimerin dem IS angeschlossen haben. Eine Tochter kam offenbar bei einem Luftangriff ums Leben. Im Sommer 2017 war Lamia K. gemeinsam mit ihrer Tochter Nadia, der gebürtigen Tschetschenin Fatima M. aus Detmold und der Teenagerin Linda W. aus Sachsen im irakischen Mossul von Soldaten aufgegriffen worden. Die Frauen werden aktuell in einem Gefängnis in Bagdad festgehalten. Auch Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) haben die Terrorverdächtigen bereits im vergangenen Jahr vor Ort befragt. Im Januar hatte ein Gericht in Bagdad die Mannheimerin Lamia K. wegen Terroraktivitäten zum Tode verurteilt. Ihre Tochter Nadia wiederum erhielt eine einjährige Gefängnisstrafe und eine Geldstrafe wegen illegaler Einreise in den Irak. Mehr als 80 deutsche IS-Dschihadisten befinden derzeit in Nordsyrien und im Irak in Gefangenschaft. Es soll sich dabei mehrheitlich um Frauen und kleine Kinder handeln. Rund zehn Kinder wurden nach Überprüfung der Familienzugehörigkeit inzwischen zu Verwandten nach Deutschland gebracht.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.