Vermischtes
Staatskirchenrechtler Heinig kritisiert Religionsunterricht
GDN -
Der Staatskirchenrechtler Hans Michael Heinig hat den Religionsunterricht an Schulen kritisiert. Dieser entferne sich in der Praxis immer weiter "vom ursprünglichen verfassungsrechtlichen Idealzustand", schreibt Heinig in einem Gastbeitrag für die "Zeit"-Beilage "Christ & Welt".
Religionsunterricht sei "heutzutage zu weiten Teilen von Lehrern begleitete individuelle Sinnsuche" der Schüler, das Aufspüren "impliziter religiöser Erfahrungen im Alltag der Heranwachsenden" oder schlicht die "Kummer- und Kümmerstunde" im hektischen Schulalltag. Das Lehrerkollegium delegiere aus Bequemlichkeit alle möglichen religiösen Konflikte an Religionslehrer. Diese Wirklichkeit, so Heinig, scheine meilenweit von dem entfernt, was das Bundesverfassungsgericht dereinst Ende der 1980er Jahre über den Religionsunterricht geschrieben habe: Dessen Gegenstand sei der Bekenntnisinhalt und die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft in ihrem religiösen Wahrheitsanspruch. Der Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes, so der Jurist, meine etwas anderes als die "überkonfessionelle, vergleichende Betrachtung der verschiedenen Religionskulturen, als Morallehre und Sittenunterricht oder als ein Fach `Kulturgeschichte des Christentums`". Dabei hält Heinig Religionsunterricht gerade heute für wichtig: Religiöse Bildung schütze vor "tumbem Fundamentalismus" und befähige zur "Mündigkeit in religiösen Fragen", schreibt der Staatskirchenrechtler. Mit der "forcierten religiös-weltanschaulichen Vielfalt unserer Zeit" könne nur souverän umgehen, wer gelernt habe, sich selbst zu positionieren und eine "reflektierte eigene Identität" auszubilden. In der Praxis scheine jedoch weniger das "Vertrautmachen mit religiösen Traditionsbeständen", sondern "Wertevermittlung" im Vordergrund des Religionsunterrichts zu stehen. Die Kirchen verkennen ihre Rolle in der modernen Gesellschaft jedoch, wenn sie sich als Bundeswerteagenturen gerierten. Ebenso gehe der Religionsunterricht fehl, wenn er vor allem sich für zuständig halte, "Sitte und Anstand in der Schule zu heben". Und weiter: "Wir leben schließlich nicht mehr unter dem Allgemeinen Preußischen Landrecht", so Heinig. "In einer religiös hyperdiversen und zugleich stark säkularisierten Gesellschaft wird Religionsunterricht, in welcher organisatorischen Gestalt auch immer, nur eine Zukunft haben, wenn er mehr als Ethik, Religionskunde und Glückskeksweisheiten bietet."
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