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Doktortitel im Ausverkauf
Kauf akademischer GRade
GDN -
Akademische Ehrengrade und Ehrentitel wie Dr. h.c. und Prof. h.c. sind begehrt aber auf legalem Weg kaum zu erlangen. Manche Zeitgenossen versuchen, über dubiose Titelvermittler zu diesen akademischen Ehren zu gelangen. Da wird das Scheckheft gezückt und mehrere Tausend Euro später ist man Dr. h.c.
Die Führung gekaufter akademischer Grade, Ehrengrade sowie von Ehrentiteln ist in Deutschland untersagt und wird strafrechtlich und teilweise wettbewerbsrechtlich verfolgt. Manche Zeitgenossen versuchen den Weg über ausländische Universitäten, die, bedingt durch chronischen Geldmangel auch gern bereit sind, gegen eine Spende akademische Ehrengrad- und Titel zu verleihen. Im Internet bieten sich für diese Dienstleistung einige "Titelvermittler" an. Problematisch ist nur, dass die Führung dieser Titel in Deutschland nach den Landes-Hochschulgesetzen und den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz Bedingungen geknüpft sind.
So muss die verleihende Universität staatlich oder staatlich anerkannt sein.
So muss die verleihende Universität staatlich oder staatlich anerkannt sein.
Weiterhin muss die entsprechende Universität nach Landesrecht befugt sein, die entsprechenden materiellen Grade (Dr.) und Titel (Prof.) zu verleihen. Viele Universitäten, wie z.B. die der GUS - Staaten, beispielhaft seien hier genannt Russland, Armenien, Moldawien, Kirgistan, Weißrussland, haben zwar das Recht akademische Ehrengrade- und Titel zu verleihen, diese dürfen aber in Deutschland nicht geführt werden, da die genannten Universitäten nicht das Recht zur Vergabe der materiellen Grade und Titel haben. Über dieses Recht verfügen nur staatliche Stellen, die Obersten Attestationskommissionen. Außerdem müssen diese Grade und Titel mit einem Herkunftszusatz auf die verleihende Stelle verweisen.
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