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Krankenkassen klagen gegen Finanzausgleich
GDN -
Sämtliche elf Ortskrankenkassen und mehrere große Betriebskrankenkassen wollen gegen die Entscheidung des Bundesversicherungsamts klagen, einen seit Jahren bekannten Fehler im Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen nicht zu korrigieren. Entsprechende Informationen aus Kassenkreisen bestätigten am Wochenende sowohl der AOK-Bundesverband als auch die Knappschaft, die Bahn BKK und die Deutsche BKK auf Anfrage des "Handelsblatts" (Montagausgabe).
Auch die Deutsche Angestellten Krankenkasse erwägt den Informationen zu Folge, sich dem Verfahren anzuschließen. Dabei geht es um 400 Millionen Euro, die wegen des Fehlers im 2009 eingeführten krankheitsorientierten Finanzausgleichs, falsch unter den Kassen verteilt werden. Der Fehler führt dazu, dass die in der Regel hohen Therapiekosten, die kurz vor dem Tod eines Patienten anfallen, im Durchschnitt nur mit rund der Hälfte der tatsächlichen Summen im Ausgleich berücksichtigt werden. In der Folge erhalten die Kassen für über 70-Jährige zu wenig Geld aus dem Gesundheitsfonds für Jüngere zu viel. Nach Daten des Bundesversicherungsamts entsteht den Ortskrankenkassen dadurch ein jährlicher Schaden von 300 Millionen Euro, wovon Millionen Euro auf die AOK Nord-Ost entfallen. Bei der Knappschaft fehlen nach deren eigenen Angaben pro Jahr bis zu 85 Millionen. Die Deutsche BKK beziffert den seit 2009 entstandenen Finanzschaden auf 25 bis 35 Millionen Euro. Dagegen profitiert die Technikerkrankenkasse (TK) nach den Daten des Bundesversicherungsamts mit rund 150 Millionen Euro im Jahr. Der Verwaltungsrat der Kasse will am kommenden Freitag darüber beschließen, ob ein Teil der Überschüsse 2013 in Form einer Prämie von 100 Euro an die TK-Mitglieder ausgeschüttet werden soll. Formal richten sich die Klagen gegen das Bundesversicherungsamt. Eigentlicher Adressat aber ist Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Denn er hatte Ende August den Präsidenten des Amtes, Maximilian Gaßner, angewiesen auf die eigentlich schon beschlossene Korrektur des Finanzausgleichs zu verzichten. Während Gaßner den Fehler im Ausgleich nur für die Zukunft korrigieren wollte, will auf jeden Fall die Deutsche BKK gegen alle noch nicht rechtskräftigen Finanzausgleichsbescheide vorgehen. Das sind alle Bescheide seit 2009. Dadurch erhöht sich der Gesamtschaden auf über ein Milliarde Euro. Experten halten nicht für ausgeschlossen, dass bei einem wahrscheinlichen Erfolg der Klage, einige vor allem kleine Kassen, die derzeit noch Boni auszahlen, wegen dann fälliger Rückzahlungen in den Finanzausgleich Zusatzbeiträge erheben müssen.
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